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September
30.09.1999
Am
30. September 1999 kam es in der japanischen Plutoniumfabrik („WAA“)
Tokaimura (To-kai) durch falsches Befüllen eines Tanks mit radioaktiven
Stoffen zu einer nuklearen Kettenreaktion. Mindestens 150 Menschen
wurden bei dem Unfall starker Radioaktivität ausgesetzt, darunter
81 Arbeiter, die die Kettenreaktion stoppen wollten; zwei von ihnen
starben an den Folgen der Strahlungsdosis. Mehrere hundert Anwohner
wurden kontaminiert.
29.09.1957
Die Explosion
eines mit hochradioaktiven Abfall gefüllten Tanks in Majak, auch
bekannt als Tscheljabinsk 65, ca. 1700 km östlich von Moskau im
Südural wird durch Versagen der Kühlanlage verursacht. Dabei wurden
20 Millionen Curie freigesetzt. Das ist die doppelte Menge der bei
der Tschernobyl-Katastrophe emittierten Strahlung. Davon verseuchten
18 Millionen Curie den Erdboden in der Umgebung und weitere 2 Millionen
Curie wurden durch eine radioaktive Wolke auf eine Fläche von über
15.000 Quadratkilometern verteilt. Mehr als 10.000 Menschen wurden
evakuiert. Der Unfall wurde geheim gehalten und erst im Juni 1989
von der sowjetischen Regierung offiziell zugegeben.
28.09.1979
In einem Artikel
im Handelsblatt versucht der Kölner Energiewirtschaftler Prof. D.
Hans Michaelis, Stromverbrauchsvoraussagen des SPD-Politikers und
Kernkraftgegners Erhard Eppler lächerlich zu machen. Eppler hatte
bis zur Jahrhun-dertwende "nur" ein Wachstum des Bruttostromverbrauchs
von 341 Terawattstunden (TWh) auf 580 TWh für möglich gehalten.
Die Bundesregierung ging damals von einem Wachstum auf 800 - 900
TWh und dementsprechend den Bau von 30 - 50 neuen AKW aus. Eppler
lehnte diesen Bau ab, und hielt dies durch Strom-Spar- und -Effizienz-Massnahmen
für machbar.
[Tatsächlich
wurden im Jahr 2000 im zudem wiedervereinigten Deutschland 501,5
TWh Strom verbraucht. Hinzu kamen noch 76,6 TWh für den Eigen-verbrauch
der Kraftwerke, Pumpstromverbrauch und Leitungsverluste. Also betrug
der Bruttostromverbrauch: 578,1 TWh.]
28.09.1979
Die Regierungschefs
vom Bund und den Ländern fassen einen gemeinsamen Beschluss über
die Entsorgung der Kernkraftwerke. Darin heißt es u.a.: "Sie bekräftigen
den Grundsatz, daß die sichere Gewährleistung der Entsorgung der
Kernkraftwerke eine der unabdingbaren Voraussetzungen für die weitere
Nutzung und für den weiteren begrenzten Ausbau der Kernenergie bildet."
Wie fürchterlich wird gegen diesen Grundsatz verstoßen! Rot-Grün
hat dann im Jahre 2002 bei der Neufassung des Atomgesetzes gemäß
den Wünschen der Atomindustrie den sogenannten Entsorgungsvorsorgenachweis
verwässert. Sonst hätten die AKW nicht weiter laufen dürfen.
25.09.2006
Professor
Dr. Christoph Degenhart (Nürnberg/Leipzig) reicht im Auftrag des
Verein FORUM und im Namen von fünf Klägern eine Verfassungsbeschwerde
in Karlsruhe ein.
Er rügt in seiner
Begründung, dass die atomrechtliche Genehmigung für das Zwischenlager
Gundremmingen ihr in Artikel 2 Absatz 2 Grundgesetz garantiertes
Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit verletzt.
Er beklagt,
dass 40 Jahre nach Inbetriebnahme des Atomkraftwerks Gundremmingen
immer noch keine Entsorgung im Sinne einer langzeitig sicheren Beseitigung
für den in den Kernkraftwerken erzeugten
tödlich strahlenden Brennelementmüll existiert - weder in Deutschland
noch in sonst einem Land unserer Erde. Damit verstößt die Genehmigung
des Atommüll-Lagers, wie auch das ihr zugrunde liegende Atomgesetz
gegen Artikel 20a unserer Verfassung, der den Schutz der Lebensgrundlagen
auch in Verantwortung für die künftigen Generationen uns und allen
staatlichen Stellen zur Pflicht macht.
Die Verfassungsbeschwerde
tadelt ebenfalls, dass das Verschanzen der Verwaltungsgerichte hinter
ihrer beschränkten Fachkenntnis und das hiermit verbundene blinde
Vertrauen auf das rechtmäßige Entscheiden der Verwaltung (Entscheidungsprärogative)
die Bürger in ihrem Grundrecht auf rechtliche Überprüfung von sie
benachteiligenden Verwaltungsentscheidungen verletzt.
24.09.1996
Ein umfassender
Atomwaffenteststop-Vertrag wird in der UN-Generalversammlung in
New York vereinbart und für die Unterzeichnung bereitgestellt. Die
ehemaligen sowjetischen Republiken Belarus, Ukraine und Kasachstan
werden atomwaffenfrei.
23.09.1992
Letzter unterirdischer
Atomtest der USA in Nevada, seither werden nur noch "subkritische"
Atomtests durchgeführt. Insgesamt führten die USA seit 1945 angeblich
1.030 Atomtests durch, 215 davon oberirdisch.
14.09.1999
Das Akw Gundremmingen
beantragt bei der zuständigen Genehmigungsbehörde, dem Bayerischen
Umweltministerium, die thermische Leistung sowohl von Block B als
auch von Block C von je 3840 Megawatt (3.840.000 Kilowatt) auf 4.100
MW erhöhen zu dürfen. Damit sollte die elektrische Bruttoleistung
jedes Reaktors von 1344 auf 1450 MW gesteigert werden.
Laut Aussagen
der AKW-Leitung sei diese Leistungserhöhung technisch kein Problem
und man rechne in rund eineinhalb Jahren mit der Genehmigung.
Jedoch auch
im Frühjahr 2008 gibt es diese Genehmigung noch nicht. Aus Fachkreisen
heißt es, das AKW könne die erforderlichen Sicherheitsnachweise
bisher nicht beibringen. Die Bayerische Staatsregierung weigert
sich, die Öffentlichkeit an diesem Verfahren zu beteiligen
Ebenfalls im
Frühjahr 2008 lehnt die CSU im Bayerischen Landtag geschlossen einen
Antrag ab, dass diese Vergrößerung des AKW Gundremmingen und die
damit verbundene Erhöhung der radioaktiven Emissionen wie auch des
Atommülls nicht gestattet werden soll. Am Rande der Sitzung wird
bekannt, daß die Genehmigung wohl nach der Bayerischen Landtagswahl
im Herbst 2008 erteilt werde.
09.09.1988
Das nahe Koblenz
gelegene AKW Mülheim-Kärlich der RWE AG wird am 9. September 1988
endgültig abgeschaltet. Es war von 1975 bis 1986 für 7 Mrd. DM (3,58
Mrd. EUR) gebaut worden und lief nur rund 13 Monate. Der 1.300-Megawatt-Atommeiler
mußte still gelegt werden, weil bei der Planung die Erdbeben- und
Vulkanismusgefahr nicht ausreichend bedacht worden war und die Landesregierung
von Rheinland-Pfalz unter dem Ministerpräsidenten Helmut Kohl dies
im Genehmigungsverfahren nicht berücksichtigt hatte.
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