Medienerklärung des Verein FORUM vom 25.09.08

25. Sept. 2006: Verfassungsbeschwerde eingereicht

UmweltschützerInnen warten auf den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts über die Atommüll-Lagerung

Heute vor zwei Jahren hat Professor Dr. Christoph Degenhart (Nürnberg/Leipzig) im Namen von fünf Nachbarn des Gundremminger AKW und Atommüll-Lagers unsere Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingereicht. Mit der Verfassungsbeschwerde rügen eine Frau und vier Männer aus Schwaben, dass die atomrechtliche Genehmigung für das Zwischenlager Gundremmingen ihr in Artikel 2 Absatz 2 Grundgesetz garantiertes Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit verletzt.

Sie beklagen auch, dass 40 Jahre nach Inbetriebnahme des Atomkraftwerks Gundremmingen immer noch keine Entsorgung im Sinne einer langzeitig sicheren Beseitigung für den in den Kernkraftwerken erzeugten tödlich strahlenden Brennelementmüll existiert - weder in Deutschland noch in sonst einem Land unserer Erde. Damit verstößt die Genehmigung des Atommüll-Lagers, wie auch das ihr zugrunde liegende Atomgesetz, gegen Artikel 20a unserer Verfassung, der den Schutz der Lebensgrundlagen auch in Verantwortung für die künftigen Generationen uns und allen staatlichen Stellen zur Pflicht macht!

Die Verfassungsbeschwerde tadelt ebenfalls, dass das Verschanzen der Verwaltungsgerichte hinter ihrer beschränkten Fachkenntnis und das hiermit verbundene blinde Vertrauen auf das rechtmäßige Entscheiden der Verwaltung (Entscheidungsprärogative) die Bürger in ihrem Grundrecht auf rechtliche Überprüfung von sie benachteiligenden Verwaltungsentscheidungen verletzt. Die Klägerin und vier Kläger aus dem FORUM Gemeinsam gegen das Zwischenlager und für eine verantwortbare Energiepolitik e.V. meinen, daß das Bundesverfassungsgericht nach Abwägung unserer im Grundgesetz garantierten Rechte endlich zu einer neuen Erkenntnis kommen muß. Am 8.8.1978 hat das Bundesverfassungsgericht letztmals grundsätzlich über die lebens- und landesgefährliche Nutzung der Atomenergie entschieden. www.atommuell-lager.de/Presse/080807-pressemitteilung.htm

Jetzt, nach Harrisburg (1979), Tschernobyl (1986) und New York (2001), muss nach unserer festen Überzeugung das BVerfG erkennen, daß die Nutzung der Atomenergie viel zu gefährlich ist.

In unsere Verfassungsbeschwerde haben wir auch Klägerinnen und Kläger gegen die zwei anderen AKW- und Zwischenlagerstandorte Bayerns, also aus Grafenrheinfeld und Ohu, einbezogen. Eine Nachfrage beim BVerfG in Karlsruhe ergab vor gut einer Woche, daß im September und Oktober noch nicht mit einem Beschluß zu rechnen ist.


Raimund Kamm - Vorstand

Das FORUM drückt mit seinem langen Vereinsnamen aus, daß wir sowohl gegen die gefährliche Atommüll-Lagerung wie –Erzeugung kämpfen als auch für eine Verantwortbare Energiepolitik eintreten.

Hier verfolgt das FORUM die 3xE-Strategie: 1. Energie sparen 2. Energieeffizienz radikal steigern 3. Erneuerbare Energien so ausbauen, dass sie uns in etwa 30 Jahren zu 100 Prozent versorgen! Wind, Solar, Biomasse, Geothermie, ....

Im März 2000 bildete sich beim Bekanntwerden der Gundremminger Zwischenlagerpläne das FORUM, im März 2002 formierte es sich als eingetragener und gemeinnütziger Verein und Mitte des Jahres 2008 ist es mit rund 750 Mitgliedern, darunter sechs Kommunen in Württemberg und Bayern, sogar die größte Energie-BI Süddeutschlands.

Jetzt warten wir auf den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts über unsere im September 2006 eingereichte Verfassungsbeschwerde. Wir beklagen, daß die neue Atommüll-Lagerung in Gundremmingen mangels ausreichendem Schutz gerade vor Terroranschlägen gegen unsere in der Verfassung verbrieften Rechte auf Gesundheit und Leben verstößt und mangels Endlager den im Artikel 20a uns auferlegten Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen verletzt.