25. Sept.
2006: Verfassungsbeschwerde eingereicht
UmweltschützerInnen
warten auf den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts über die Atommüll-Lagerung
Heute vor zwei
Jahren hat Professor Dr. Christoph Degenhart (Nürnberg/Leipzig) im
Namen von fünf Nachbarn des Gundremminger AKW und Atommüll-Lagers
unsere Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingereicht. Mit der Verfassungsbeschwerde
rügen eine Frau und vier Männer aus Schwaben, dass die atomrechtliche
Genehmigung für das Zwischenlager Gundremmingen ihr in Artikel 2 Absatz
2 Grundgesetz garantiertes Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit
verletzt.
Sie beklagen
auch, dass 40 Jahre nach Inbetriebnahme des Atomkraftwerks Gundremmingen
immer noch keine Entsorgung im Sinne einer langzeitig sicheren Beseitigung
für den in den Kernkraftwerken erzeugten tödlich strahlenden Brennelementmüll
existiert - weder in Deutschland noch in sonst einem Land unserer
Erde. Damit verstößt die Genehmigung des Atommüll-Lagers, wie auch
das ihr zugrunde liegende Atomgesetz, gegen Artikel 20a unserer Verfassung,
der den Schutz der Lebensgrundlagen auch in Verantwortung für die
künftigen Generationen uns und allen staatlichen Stellen zur Pflicht
macht!
Die Verfassungsbeschwerde
tadelt ebenfalls, dass das Verschanzen der Verwaltungsgerichte hinter
ihrer beschränkten Fachkenntnis und das hiermit verbundene blinde
Vertrauen auf das rechtmäßige Entscheiden der Verwaltung (Entscheidungsprärogative)
die Bürger in ihrem Grundrecht auf rechtliche Überprüfung von sie
benachteiligenden Verwaltungsentscheidungen verletzt. Die Klägerin
und vier Kläger aus dem FORUM Gemeinsam gegen das Zwischenlager und
für eine verantwortbare Energiepolitik e.V. meinen, daß das Bundesverfassungsgericht
nach Abwägung unserer im Grundgesetz garantierten Rechte endlich zu
einer neuen Erkenntnis kommen muß. Am 8.8.1978 hat das Bundesverfassungsgericht
letztmals grundsätzlich über die lebens- und landesgefährliche Nutzung
der Atomenergie entschieden. www.atommuell-lager.de/Presse/080807-pressemitteilung.htm
Jetzt, nach
Harrisburg (1979), Tschernobyl (1986) und New York (2001), muss nach
unserer festen Überzeugung das BVerfG erkennen, daß die Nutzung der
Atomenergie viel zu gefährlich ist.
In unsere Verfassungsbeschwerde
haben wir auch Klägerinnen und Kläger gegen die zwei anderen AKW-
und Zwischenlagerstandorte Bayerns, also aus Grafenrheinfeld und Ohu,
einbezogen. Eine Nachfrage beim BVerfG in Karlsruhe ergab vor gut
einer Woche, daß im September und Oktober noch nicht mit einem Beschluß
zu rechnen ist.