Medienerklärung des Verein FORUM vom 27.11.08


Bundesverfassungsgericht lehnt unsere Verfassungsbeschwerden ab

Karlsruhe hat beschlossen unsere Verfassungsbeschwerden nicht zur Entscheidung anzunehmen. Das Bundesverfassungsgericht will die Gesundheits- und Lebensgefahren, die gerade unter Berücksichtigung des Terrorrisikos uns Menschen aus den Zwischenlagern drohen, nicht sehen.

Das BVerfG weigert sich auch, der Ungeheuerlichkeit ins Auge zu sehen, dass es keine Entsorgung für die Zwischenlager gibt und dass dieser tödlich strahlende Atommüll uns und unsere Nachkommen in unvorstellbarer Weise bedroht. Alle Entsorgungsversprechen der Regierenden wurden gebrochen So sagte Helmut Kohl in seiner ersten Regierungserklärung nach der gewonnenen Bundestagswahl am 4. Mai 1983: „Die Entsorgung muß und wird zügig verwirklicht werden.“ So steht in der Koalitionsvereinbarung der jetzigen Bundesregierung: „CDU, CSU und SPD bekennen sich zur nationalen Verantwortung für die sichere Endlagerung radioaktiver Abfälle und gehen die Lösung dieser Frage zügig und ergebnisorientiert an. Wir beabsichtigen in dieser Legislaturperiode zu einer Lösung zu kommen.“ (Hervorhebungen durch RK)

Wo Unrecht nicht einmal vom höchsten deutschen Gericht als Unrecht beurteilt wird, wird Widerstand zur BürgerIntugend!


Raimund Kamm - Vorstand

Das FORUM drückt mit seinem langen Vereinsnamen aus, dass wir sowohl gegen die gefährliche Atommüll-Lagerung wie –Erzeugung kämpfen als auch für eine Verantwortbare Energiepolitik eintreten.

Hier verfolgt das FORUM die 3xE-Strategie: 1. Energie sparen 2. Energieeffizienz radikal steigern 3. Erneuerbare Energien so ausbauen, dass sie uns in etwa 30 Jahren zu 100 Prozent versorgen! Wind, Solar, Biomasse, Geothermie, ....

Im März 2000 bildete sich beim Bekanntwerden der Gundremminger Zwischenlagerpläne das FORUM, im März 2002 formierte es sich als eingetragener und gemeinnütziger Verein und Mitte des Jahres 2008 ist es mit rund 700 Mitgliedern, darunter sechs Kommunen in Württemberg und Bayern, sogar die größte Energie-BI Süddeutschlands.

Im November 2008 wies das Bundesverfassungsgerichts unsere im September 06 eingereichte Verfassungsbeschwerde zurück. Wir beklagen, daß die neue Atommüll-Lagerung in Gundremmingen mangels ausreichendem Schutz gerade vor Terroranschlägen gegen unsere in der Verfassung verbrieften Rechte auf Gesundheit und Leben verstößt und mangels Endlager den im Artikel 20a uns auferlegten Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen verletzt. Diese Klage ist bei den deutschen Gerichten erfolglos geblieben.