Medienerklärung des Verein FORUM vom 01.02.09


Erneut zwei Atommeiler stillgelegt - Zahl der weltweit betriebenen AKW auf Zehnjahrestief

Am 31. Januar 2009 wurden in Japan zwei Atommeiler stillgelegt: Hamaoka 1, ein 1974 in Betrieb gegangener Siedewasserreaktor mit 515 MW und Hamaoka 2, ein 1978 in Betrieb gegangener Siedewasserreaktor mit 804 MW.

Nachdem schon im Jahr 2008 weltweit kein einziger neuer Atomreaktor ans Netz ging, aber der 1980 in Betrieb gegangene slowakische Atommeiler Bohunice 2 endgültig abgeschaltet wurde, sank hiermit die Zahl der weltweit laufenden AKW um drei Meiler auf 436. In Bau befinden sich 44 AKW.

Zum Vergleich: Vor zehn Jahren in 1999 waren 440 AKW in Betrieb und 36 in Bau.

Voraussichtlich werden in den nächsten Jahren einige neue AKW-Bau­stellen eingerichtet werden. Das ist schädlich! Jedoch wird damit vorläufig nur ausgeglichen, dass immer mehr AKW aus Altersgründen endgültig abgeschaltet werden müssen. Die aus Propagandamotiven immer wieder behauptete Atomrenaissance ist erfreulicherweise nicht in Sicht.


Raimund Kamm - Vorstand

Das FORUM drückt mit seinem langen Vereinsnamen aus, dass wir sowohl gegen die gefährliche Atommüll-Lagerung wie –Erzeugung kämpfen als auch für eine Verantwortbare Energiepolitik eintreten.

Hier verfolgt das FORUM die 3xE-Strategie: 1. Energie sparen 2. Energieeffizienz radikal steigern 3. Erneuerbare Energien so ausbauen, dass sie uns in etwa 30 Jahren zu 100 Prozent versorgen! Wind, Solar, Biomasse, Geothermie, ....

Im März 2000 bildete sich beim Bekanntwerden der Gundremminger Zwischenlagerpläne das FORUM, im März 2002 formierte es sich als eingetragener und gemeinnütziger Verein und Mitte des Jahres 2008 ist es mit rund 700 Mitgliedern, darunter sechs Kommunen in Württemberg und Bayern, sogar die größte Energie-BI Süddeutschlands.

Im November 2008 wies das Bundesverfassungsgerichts unsere im September 06 eingereichte Verfassungsbeschwerde zurück. Wir beklagen, daß die neue Atommüll-Lagerung in Gundremmingen mangels ausreichendem Schutz gerade vor Terroranschlägen gegen unsere in der Verfassung verbrieften Rechte auf Gesundheit und Leben verstößt und mangels Endlager den im Artikel 20a uns auferlegten Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen verletzt. Diese Klage ist bei den deutschen Gerichten erfolglos geblieben.