Medienerklärung des Verein FORUM vom 12.05.09


Dr. Helmut Bläsig in Dresden gewählt - Zur Wahl von Gundremmingens Technischem Werkleiter zum neuen Vorsitzenden der Kerntechnischen Gesellschaft

Der Werkleiter Technik des Gundremminger AKW, Dr. Helmut Bläsig, wurde gestern am Vorabend der Jahrestagung Kerntechnik in Dresden (12.-14.05.2009) zum neuen Vorsitzenden der Kerntechnischen Gesellschaft gewählt. Dies ist die Lobbygruppe der deutschen Atomindustrie-Mitarbeiter.

Wir fordern ihn auf, endlich seiner Verantwortung gerecht zu werden und sein Versprechen vom Frühjahr 2008 einzulösen, und die Ursachen zu benennen, warum in der Umgebung der Kernkraftwerke vermehrt Kinder an Krebs erkranken. Als technischer Geschäftsführer der veralteten und besonders viel Radioaktivität freisetzenden Gundremminger Siedewasserreaktoren wie auch jetzt als Vorsitzender der Kerntechnischen Gesellschaft muss Dr. Bläsig zu seiner Verantwortung für die Gesundheit der Menschen in den Regionen um die Atomkraftwerke stehen! Offenheit und Ehrlichkeit sollte den Dialog mit den Nachbarn prägen.


Raimund Kamm - Vorstand


Das FORUM drückt mit seinem langen Vereinsnamen aus, dass wir sowohl gegen die gefährliche Atommüll-Lagerung wie –Erzeugung kämpfen als auch für eine Verantwortbare Energiepolitik eintreten.

Hier verfolgt das FORUM die 3xE-Strategie: 1. Energie sparen 2. Energieeffizienz radikal steigern 3. Erneuerbare Energien so ausbauen, dass sie uns in etwa 30 Jahren zu 100 Prozent versorgen! Wind, Solar, Biomasse, Geothermie, ....

Im März 2000 bildete sich beim Bekanntwerden der Gundremminger Zwischenlagerpläne das FORUM, im März 2002 formierte es sich als eingetragener und gemeinnütziger Verein und Mitte des Jahres 2008 ist es mit rund 700 Mitgliedern, darunter sechs Kommunen in Württemberg und Bayern, sogar die größte Energie-BI Süddeutschlands.

Im November 2008 wies das Bundesverfassungsgerichts unsere im September 06 eingereichte Verfassungsbeschwerde zurück. Wir beklagen, daß die neue Atommüll-Lagerung in Gundremmingen mangels ausreichendem Schutz gerade vor Terroranschlägen gegen unsere in der Verfassung verbrieften Rechte auf Gesundheit und Leben verstößt und mangels Endlager den im Artikel 20a uns auferlegten Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen verletzt. Diese Klage ist bei den deutschen Gerichten erfolglos geblieben.