Medienerklärung des Verein FORUM vom 01.06.11

Umweltschützer empört:
Die besonders gefährlichen Gundremminger Siedewasserreaktoren sollen bis Ende 2021 weiterlaufen

Nach den heute von der DUH in Berlin veröffentlichten Berechnungen sollen entsprechend der Pläne von CDU/CSU/FDP die gefährlichen Gundremminger Siedewasserreaktoren bis Ende 2021 weiter laufen.

Die zwei Atommeiler in Gundremmingen, die vom veralteten Siedewassertyp sind und als gefährlichste in Deutschland noch laufende Reaktoren gelten, wurden 1984 in Betrieb genommen, sind seit Anfang der 2000er Jahre abgeschrieben und sollen jetzt nach dem Willen von CSU.CDU.FDP bis Ende 2021 weiterlaufen.

Infolge Berichtsverweigerung der Augsburger Allgemeinen wissen bisher wenige Bürgerinnen und Bürger in Schwaben, wie gefährlich das Gundremminger AKW wirklich ist. Dort laufen und drohen die letzten Siedewasserreaktoren Deutschlands. Sie haben nur einen Hauptkreislauf und die zwei brisanten Abklingbecken liegen außerhalb des Sicherheitsbehälters. Diese beiden Abklingbecken mit Kompaktlagerung sind jeweils mit mehr als 2000 verbrauchten und extrem strahlenden Spaltelementen überfüllt. Das ist der Atommüll von je über 12 Reaktorjahren. Hinzu kommt noch das Zwischenlager, in dem bereits über 30 Castoren stehen. Nirgendwo sonst in Deutschland lagert so viel Radioaktivität. Selbst die fadenscheinigen Stresstests der RSK räumten ein, dass das AKW Gundremmingen beim Anprall eines großen Flugzeugs nicht ausreichend geschützt ist. Zudem werden nirgendwo sonst auf unserer Erde in Siedewasserreaktoren so viele brisante MOX- und WAU-Spaltelemente, in denen gebrauchtes Plutonium und Uran verwandt wird, eingesetzt wie in Gundremmingen. Dieser Spaltstoff stammt zum Teil aus Russland, das nach der Tschernobylkatastrophe als besonders unsicher bezeichnet wurde. RWE/LEW verweigert über die Herkunft der Spaltelemente sachgerechte Informationen.

Zu Recht wird der 1983 in Betrieb genommene Siedewasserreaktor in Krümmel, der sogar etwas leistungsstärker als die Gundremminger Reaktoren ist und bisher 210 Terawattstunden (TWh) erzeugt hat, nicht mehr eingeschaltet. Unverantwortlich, dass die Gundremminger Siedewasserreaktoren, die 1984 in Betrieb gingen und schon jeweils über 250 TWh erzeugt haben, bis Ende 2021 weiter laufen sollen!

Unsere auf 800 Mitglieder angewachsene Bürgerinitiative fordert das schnellstmögliche Abschalten dieses Schwaben, Süddeutschland und die Nachbarländer bedrohenden Atomkraftwerks Gundremmingen. Die jetzt von CDU/CSU/FDP ge-plante Laufzeitverlängerung bis 2021 lehnen wir entschieden ab.


Raimund Kamm - Vorstand

Das FORUM drückt mit seinem langen Vereinsnamen aus, dass wir sowohl gegen die gefährliche Atommüll-Lagerung wie –Erzeugung kämpfen als auch für eine Verantwortbare Energiepolitik eintreten.

Hier verfolgt das FORUM die 3xE-Strategie: 1. Energie sparen 2. Energieeffizienz radikal steigern 3. Erneuerbare Energien so ausbauen, dass sie uns bis etwa 2035 zu 100 Prozent versorgen! Wind, Solar, Biomasse, Geothermie, ....

Im März 2000 bildete sich beim Bekanntwerden der Gundremminger Zwischenlagerpläne das FORUM, im März 2002 formierte es sich als eingetragener und gemeinnütziger Verein und Mitte des Jahres 2009 ist es mit rund 720 Mitgliedern, darunter sechs Kommunen in Württemberg und Bayern, sogar die größte Energie-BI Süddeutschlands und zweitgrößte deutsche AntiAtom-Gruppe.

Im November 2008 wies das Bundesverfassungsgericht unsere im September 06 eingereichte Verfassungsbeschwerde zurück. Wir beklagen, dass die neue Atommüll-Lagerung in Gundremmingen mangels ausreichendem Schutz gerade vor Terroranschlägen gegen unsere in der Verfassung verbrieften Rechte auf Gesundheit und Leben verstößt und mangels Endlager den im Artikel 20a uns auferlegten Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen verletzt. Diese Klage ist bei den deutschen Gerichten bisher erfolglos geblieben. Wir sind überzeugt: Gerade bei Berücksichtigung des ‚Kalkar-Urteils’ vom 8. August 1978 des Bundesverfassungsgerichts, in dem steht, dass die Nutzung der Kernkraft nur derzeit noch verfassungskonform ist, weil alle Gefährdungen hypothetisch seien, muss man angesichts der späteren Erfahrungen von Harrisburg (1979), Tschernobyl (1986), New York (2001) und Fukushima (2011) erkennen, dass die Nutzung der Atomkraft real sogar landesgefährlich ist und gegen unsere Grundrechte verstößt und somit verfassungswidrig ist.
Nach § 17 des Atomgesetzes ist eine Widerrufung der Betriebsgenehmigung geboten.

Von den Atomkonzernen zu den Ökostromfirmen wechseln!
Frauen und Männer wählen, die konsequent
für Atomausstieg und Klimaschutz eintreten!