Medienerklärung des Verein FORUM vom 22.08.11

Erneute Turbinenstörung an Block B in Gundremmingen
Deutschlands ältester Siedewasserreaktor musste schnell abgeschaltet werden

Deutschlands ältester Siedewasserreaktor musste schon zum zweiten Mal in diesem Jahr wegen eines Turbinenschadens runter gefahren werden. Am gestrigen Sonntagmorgen war sogar eine sekundenschnelle Abschaltung erforderlich. Dabei musste die mit rund 3,8 Millionen Kilowatt thermisch und etwa 1,3 Millionen Kilowatt elektrisch arbeitende Anlage voll gebremst werden, was laut Pressesprecher funktioniert habe.

Dieser Block B ist der älteste noch laufende Siedewasserreaktor Deutschlands. Er ist bilanziell längst abgeschrieben. Schon die planmäßige Revision dauerte in diesem Jahr im Mai länger. „Der Zahn der Zeit“ macht der Anlage zu schaffen. Zusammen mit dem benachbarten baugleichen Block C ist es Deutschlands gefährlichstes AKW. Denn die Siedewasserreaktoren haben gegenüber den sonst üblichen Druckwasserreaktoren schwerwiegende Sicherheitsnachteile: sie verfügen nur über einen Hauptkreislauf, die brisanten Abklingbecken liegen außerhalb des Sicherheitsbehälters und beinhalten in Gundremmingen mit über 4.000 verstrahlten Spaltelementen („Brennelementen“) so viel tödlichen Atommüll wie kein anderer Ort in Deutschland. Die Steuerstäbe müssen gegen die Schwerkraft von unten in den Reaktor gepresst werden. Zudem werden in Gundremmingens Siedewasserreaktoren auch noch brisante und defektanfällige MOX- und WAU-Spaltele­mente eingesetzt; vermutlich mehr als in jedem anderen Siedewasserreaktor der Welt.

Bezeichnend, dass es auf der die aktuelle Leistung der Kraftwerke darstellenden Transparenzseite des Gundremminger AKW-Betreibers RWE seit Samstag heißt:
> Aufgrund technischer Schwierigkeiten können die RWE Transparenzdaten momentan nicht angezeigt werden.<
www.rwe.com/web/cms/de/59928/transparenz-offensive/stromerzeugung-online/


Atommüllskandal
Viele haben sich auch an den unglaublichen Atommüllskandal – eigentlich ein Verbrechen - gewöhnt: Block B und C begannen 1984 mit der Stromerzeugung und haben bis heute keine Entsorgung. Der bei der Uranspaltung im Reaktor produzierte tödlich strahlende Müll muss zum Abklingen für eine Million Jahre sicher eingeschlossen werden. Bis heute gibt es hierfür weder in Deutschland noch in irgendeinem anderen Land der Erde ein Endlager – geschweige denn ein sicheres.

5 Jahre Castorlager Schwaben - Deutschlands oberster Atombeamte stellt sich am Donnerstag der Atommülldiskussion
Am Donnerstag, den 25. August, jährt es sich zum fünften Mal, dass in dem Castorlager Schwaben, wie Umweltschützer das Gundremminger Zwischenlager auch nennen, der erste Castor abgestellt wurde. Bei einer Gedenkveranstaltung wird am Donnerstagabend ab 19:30 Uhr in der Günzburger Stadthalle Forum am Hofgarten der Präsident des Bundesamtes für Strahlenschutz über den Atommüll und die Endlagersuche referieren und sich der Diskussion stellen.


Raimund Kamm - Vorstand

Schluss mit Atom - wir kaufen nicht bei RWE + LEW den Strom

Das FORUM drückt mit seinem langen Vereinsnamen aus, dass wir sowohl gegen die gefährliche Atommüll-Lagerung wie –Erzeugung kämpfen als auch für eine Verantwortbare Energiepolitik eintreten.

Hier verfolgt das FORUM die 3xE-Strategie: 1. Energie sparen 2. Energieeffizienz radikal steigern 3. Erneuerbare Energien so ausbauen, dass sie uns bis etwa 2035 zu 100 Prozent versorgen! Wind, Solar, Biomasse, Geothermie, ....

Im März 2000 bildete sich beim Bekanntwerden der Gundremminger Zwischenlagerpläne das FORUM, im März 2002 formierte es sich als eingetragener und gemeinnütziger Verein und Mitte des Jahres 2009 ist es mit rund 720 Mitgliedern, darunter sechs Kommunen in Württemberg und Bayern, sogar die größte Energie-BI Süddeutschlands und zweitgrößte deutsche AntiAtom-Gruppe.

Im November 2008 wies das Bundesverfassungsgericht unsere im September 06 eingereichte Verfassungsbeschwerde zurück. Wir beklagen, dass die neue Atommüll-Lagerung in Gundremmingen mangels ausreichendem Schutz gerade vor Terroranschlägen gegen unsere in der Verfassung verbrieften Rechte auf Gesundheit und Leben verstößt und mangels Endlager den im Artikel 20a uns auferlegten Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen verletzt. Diese Klage ist bei den deutschen Gerichten bisher erfolglos geblieben. Wir sind überzeugt: Gerade bei Berücksichtigung des ‚Kalkar-Urteils’ vom 8. August 1978 des Bundesverfassungsgerichts, in dem steht, dass die Nutzung der Kernkraft nur derzeit noch verfassungskonform ist, weil alle Gefährdungen hypothetisch seien, muss man angesichts der späteren Erfahrungen von Harrisburg (1979), Tschernobyl (1986), New York (2001) und Fukushima (2011) erkennen, dass die Nutzung der Atomkraft real sogar landesgefährlich ist und gegen unsere Grundrechte verstößt und somit verfassungswidrig ist.
Nach § 17 des Atomgesetzes ist eine Widerrufung der Betriebsgenehmigung geboten.

Von den Atomkonzernen zu den Ökostromfirmen wechseln!
Frauen und Männer wählen, die konsequent
für Atomausstieg und Klimaschutz eintreten!