Medienerklärung des Verein FORUM vom 24.08.11

Weitere Störung in Block B des AKW Gundremmingen

Im Block B des AKW Gundremmingen, der am Sonntag (21.8.) wegen eines Turbinenschadens schnell runtergefahren werden musste, hatte es bereits am 18.8. eine meldepflichtige Störung gegeben: Eine Absperrarmatur ließ sich nicht schließen, da die elektronische Schalteinheit versagte.

Dies hat erst per 22.8.11 das AKW Gundremmingen der Aufsichtsbehörde in München gemeldet.
www.stmug.bayern.de/umwelt/reaktorsicherheit/meldepflicht/meldx.php?ID=AA4oYE5U95MhRwdE19acpw%3D%3D
Man hoffte wohl, dass diese Störung in der Berichterstattung über den Turbinenschaden untergehen würde. Das Auftreten immer neuer Altersschäden ist den AKW-Betreibern offenbar peinlich.


Raimund Kamm - Vorstand

Schluss mit Atom - wir kaufen nicht bei RWE + LEW den Strom

Das FORUM drückt mit seinem langen Vereinsnamen aus, dass wir sowohl gegen die gefährliche Atommüll-Lagerung wie –Erzeugung kämpfen als auch für eine Verantwortbare Energiepolitik eintreten.

Hier verfolgt das FORUM die 3xE-Strategie: 1. Energie sparen 2. Energieeffizienz radikal steigern 3. Erneuerbare Energien so ausbauen, dass sie uns bis etwa 2035 zu 100 Prozent versorgen! Wind, Solar, Biomasse, Geothermie, ....

Im März 2000 bildete sich beim Bekanntwerden der Gundremminger Zwischenlagerpläne das FORUM, im März 2002 formierte es sich als eingetragener und gemeinnütziger Verein und Mitte des Jahres 2009 ist es mit rund 720 Mitgliedern, darunter sechs Kommunen in Württemberg und Bayern, sogar die größte Energie-BI Süddeutschlands und zweitgrößte deutsche AntiAtom-Gruppe.

Im November 2008 wies das Bundesverfassungsgericht unsere im September 06 eingereichte Verfassungsbeschwerde zurück. Wir beklagen, dass die neue Atommüll-Lagerung in Gundremmingen mangels ausreichendem Schutz gerade vor Terroranschlägen gegen unsere in der Verfassung verbrieften Rechte auf Gesundheit und Leben verstößt und mangels Endlager den im Artikel 20a uns auferlegten Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen verletzt. Diese Klage ist bei den deutschen Gerichten bisher erfolglos geblieben. Wir sind überzeugt: Gerade bei Berücksichtigung des ‚Kalkar-Urteils’ vom 8. August 1978 des Bundesverfassungsgerichts, in dem steht, dass die Nutzung der Kernkraft nur derzeit noch verfassungskonform ist, weil alle Gefährdungen hypothetisch seien, muss man angesichts der späteren Erfahrungen von Harrisburg (1979), Tschernobyl (1986), New York (2001) und Fukushima (2011) erkennen, dass die Nutzung der Atomkraft real sogar landesgefährlich ist und gegen unsere Grundrechte verstößt und somit verfassungswidrig ist.
Nach § 17 des Atomgesetzes ist eine Widerrufung der Betriebsgenehmigung geboten.

Von den Atomkonzernen zu den Ökostromfirmen wechseln!
Frauen und Männer wählen, die konsequent
für Atomausstieg und Klimaschutz eintreten!