Medienerklärung des Verein FORUM vom 02.02.12

10 Windkraftanlagen in Zöschingen können gebaut werden

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof München hat am 26. Januar 2012 die Beschwerde der Gemeinde Zöschingen gegen den Sofortvollzug der Baugenehmigung für zehn Windkraftanlagen in Zöschingen zurückgewiesen. Damit kann zwar noch in einem Hauptverfahren gestritten werden, aber nach menschlichem Ermessen sind die Baugenehmigungen bestandsfest. Jetzt darf nach rund sieben Jahren Planungs- und Genehmigungszeit gebaut werden.

In einem Wald westlich der Gemeinde Zöschingen (LK Dillingen) will das Neu-Ulmer Familienunternehmen Georg Honold zehn Windkraftanlagen N117 bauen. Jede soll im Jahr rund 5 Millionen Kilowattstunden Strom erzeugen. Mit den insgesamt 50 Millionen Kilowattstunden im Jahr kann der private Stromverbrauch eines Drittels der Einwohner des Landkreises Dillingen gedeckt werden. Oder eben der komplette Haushaltsstromverbrauch in den Gemeinden Zöschingen, Syrgenstein, Bachhagel, Lauingen und Dillingen.

Da der Abstand zu den ersten Häusern in Zöschingen 1.500 Meter beträgt, gibt es keine Probleme durch Lärm oder Schattenwurf. Der heute vorhandene natürliche und nicht hörbare Infraschall in Zöschingen wird weit stärker sein als der neue durch die Windkraftanlagen. Insofern gibt es für die im Staats- und Gemeindewald vorgesehenen Anlagen keine immissionsschutzrechtlichen Hindernisse.

Naturschutzfachliche Gutachten, denen langzeitige Kartierungen möglicherweise gefährdeter Vogel- und einzelner Fledermausarten zu Grunde liegen, haben keine Gefährdung für die Populationen von zum Beispiel Uhu, Rotmilan oder Wanderfalke ergeben.

Allerdings werden diese auf 120 Meter Türmen installierten Anlagen mit einem Windraddurchmesser von 117 Metern das Landschaftsbild verändern. So wie Strommasten, Straßen oder Gewerbegebiete das Landschaftsbild umgeformt haben. Wir Umwelt- und Gesundheitsschützer sehen in diesen Anlagen jedoch wichtige Bausteine sowohl für den Atomausstieg wie auch den Klimaschutz.

Nachdem viele von unserer Bürgerinitiative auch vor Ort im Zöschinger Wald sich ein Bild gemacht und die Stellungnahmen zum Artenschutz angeschaut haben, begrüßen wir ausdrücklich den Bau dieser neuen Kraftwerke.

Wir brauchen in jedem Landkreis rund 60 moderne Windkraftanlagen

Bayern hat heute infolge jahrelanger Fehler einen unnötig hohen Stromverbrauch von 83 Milliarden Kilowattstunden im Jahr. 1970 waren es noch 29 Mrd, 1980 schon 47 Mrd und 1990 gar 62. Im Jahr 2000 bereits 73 Mrd. Diesen Stromverbrauch können wir mit Einsicht, Intelligenz und moderner Technik wieder deutlich senken.

Dann kann die Windkraft im Zusammenwirken mit der Wasserkraft (12 Mrd kWh p.J.), der Photovoltaik (7 Mrd. kWh p.J.) und von Biomasse/Biogas (6 Mrd. kWh p.J.) bald den Hauptteil der bayerischen Stromversorgung tragen. 1950 erzeugte Bayern noch 86 % seines Stromverbrauchs aus Erneuerbaren Energien.

Rheinland-Pfalz ist ein Vorbild. Es ist wie Bayern durch hügelige Landschaften geprägt und sogar etwas dichter besiedelt. Dort steht im statistischen Schnitt pro 17 Quadratkilometer eine Windkraftanlage. Für Bayerisch-Schwaben mit zehn Landkreisen und einer Fläche von 10.000 Quadratkilometern wären dies rund 600 Windkraftwerke.


Raimund Kamm - Vorstand


11. März 2012 „Abschalten vor dem GAU“ Demo in Gundremmingen

Das FORUM drückt mit seinem langen Vereinsnamen aus, dass wir sowohl gegen die gefährliche Atommüll-Lagerung wie –Erzeugung kämpfen als auch für eine Verantwortbare Energiepolitik eintreten.

Hier verfolgt das FORUM die 3xE-Strategie: 1. Energie sparen 2. Energieeffizienz radikal steigern 3. Erneuerbare Energien so ausbauen, dass sie uns bis etwa 2035 zu 100 Prozent versorgen! Wind, Solar, Biomasse, Geothermie, ....

Im März 2000 bildete sich beim Bekanntwerden der Gundremminger Zwischenlagerpläne das FORUM, im März 2002 formierte es sich als eingetragener und gemeinnütziger Verein und Mitte des Jahres 2009 ist es mit rund 720 Mitgliedern, darunter sechs Kommunen in Württemberg und Bayern, sogar die größte Energie-BI Süddeutschlands und zweitgrößte deutsche AntiAtom-Gruppe.

Im November 2008 wies das Bundesverfassungsgericht unsere im September 06 eingereichte Verfassungsbeschwerde zurück. Wir beklagen, dass die neue Atommüll-Lagerung in Gundremmingen mangels ausreichendem Schutz gerade vor Terroranschlägen gegen unsere in der Verfassung verbrieften Rechte auf Gesundheit und Leben verstößt und mangels Endlager den im Artikel 20a uns auferlegten Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen verletzt. Diese Klage ist bei den deutschen Gerichten bisher erfolglos geblieben. Wir sind überzeugt: Gerade bei Berücksichtigung des ‚Kalkar-Urteils’ vom 8. August 1978 des Bundesverfassungsgerichts, in dem steht, dass die Nutzung der Kernkraft nur derzeit noch verfassungskonform ist, weil alle Gefährdungen hypothetisch seien, muss man angesichts der späteren Erfahrungen von Harrisburg (1979), Tschernobyl (1986), New York (2001) und Fukushima (2011) erkennen, dass die Nutzung der Atomkraft real sogar landesgefährlich ist und gegen unsere Grundrechte verstößt und somit verfassungswidrig ist.
Nach § 17 des Atomgesetzes ist eine Widerrufung der Betriebsgenehmigung geboten.

Von den Atomkonzernen zu den Ökostromfirmen wechseln!
Frauen und Männer wählen, die konsequent
für Atomausstieg und Klimaschutz eintreten!