Wollen
wir den großen Schritt machen, und nach dem abweisenden
Beschluß des Leipziger Bundesverwaltungsgerichts jetzt in
Karlsruhe Verfassungsbeschwerde erheben? Diese Frage haben
die fünf Nachbarn, die sich gegen die Atommüll-Lagerung
im so genannten Zwischenlager Gundremmingen wehren und die
Mitglieder des Vereins FORUM Gemeinsam gegen das Zwischenlager
und für eine verantwortbare Energiepolitik e.V. in den letzten
10 Tagen intensiv diskutiert. Auch Deutschlands größter
Umweltverband BUND (Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland)
und seine zwei Landesverbände in Baden-Württemberg und Bayern
(„BN“) sowie die atomkritische Ärzteorganisation IPPNW waren
in die Überlegungen einbezogen.
In der
kurzfristig einberufenen Mitgliederversammlung haben am
Freitagabend alle 32 anwesenden Mitglieder beschlossen,
mit einer Verfassungsbeschwerde die Verletzung unserer Grundrechte
durch die Atommüll-Lagerung zu beklagen.
Ungeheuer
und nur schwer vorstellbar welche Gefahren durch die beabsichtigte
Lagerung von 1.850.000 Kilogramm Brennelementmüll in Gundremmingen
zusätzlich entstehen. Darin würden auch rund 18.000 Kilo
Plutonium stecken. Aber nur ein Bruchteil eines Gramms genügt,
um sogar Tausende Menschen tödlich zu verstrahlen. Und es
dauert über 1 Million Jahre bis die Radioaktivität ausreichend
abgeklungen ist. Das verletzt doch elementar unser im Artikel
2 (2) des Grundgesetzes verbrieftes Recht auf Leben und
körperliche Unversehrtheit. Und das gefährdet in unverantwortlicher
Weise die Lebensgrundlagen künftiger Generationen, deren
Schutz im Artikel 20a GG gefordert wird.
Hierin
waren sich alle einig. Aber haben wir eine Chance, daß dies
auch die Karlsruher Bundesverfassungsrichter so sehen? Die
Statistik zeigt doch, daß nur zwei Prozent aller Verfassungsbeschwerden
Erfolg haben.
Ein
Vereinsmitglied, von Beruf Richter am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof,
meinte, wenn ein Gericht in Deutschland die Unabhängigkeit
und Größe hat, in einem mutigen Urteil zum Schutze der Menschen
und der Lebensgrundlagen die Gefahren durch die Atomkraftwerke
und den Atommüll abzuwenden, dann ist dies das Bundesverfassungsgericht.
In einer Reihe von auch unpopulären Entscheidungen, erinnert
sei an die Ablehnung des von Bundesrat, Bundestag und Bundesregierung
betriebenen NPD-Verbots, an das heiß diskutierte Kruzifixurteil
und jüngst an die Aufhebung des Luftsicherheitsgesetzes,
hat das BVerfG Grundrechte gegen nachrangige Rechte durchgesetzt.
Und die Statistik muß man relativieren: Von den 98 Prozent
abgelehnter Verfassungsbeschwerden sind ein großer Teil
eher unüberlegt erhobene Beschwerden; nicht zu vergleichen
mit dieser für unser ganzes Land existenziell wichtigen
und umfangreich erarbeiteten Eingabe.
Wie
aufwändig die Arbeit der Umwelt- und Gesundheitsschützer
ist, zeigten die Finanzzahlen. Bisher hat der Verein durch
Mitgliedsbeiträge, durch Spenden und durch Unterstützung
großer Verbände über 100.000 Euro für die Klagen ausgegeben.
Die jetzt beschlossene Verfassungsbeschwerde muß mit noch
einmal 30.000 Euro Spenden und Beiträgen bezahlt werden.
Die
Verfassungsbeschwerde wird von einem renommierten Staatsrechtsprofessor
ausgearbeitet und muß mit Begründung bereits bis zum 29.
September 06 beim Bundesverfassungsgericht eingegangen sein.
Raimund
Kamm (Vorstand)