Pressemitteilung vom 09.09.06


 

Kläger und FORUM beschließen zur Abwendung der Atomgefahren:

Fünf Nachbarn des AKWs Gundremmingen erheben Verfassungsbeschwerde

Wollen wir den großen Schritt machen, und nach dem abweisenden Beschluß des Leipziger Bundesverwaltungsgerichts jetzt in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde erheben? Diese Frage haben die fünf Nachbarn, die sich gegen die Atommüll-Lagerung im so genannten Zwischenlager Gundremmingen wehren und die Mitglieder des Vereins FORUM Gemeinsam gegen das Zwischenlager und für eine verantwortbare Energiepolitik e.V. in den letzten 10 Tagen intensiv diskutiert. Auch Deutschlands größter Umweltverband BUND (Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland) und seine zwei Landesverbände in Baden-Württemberg und Bayern („BN“) sowie die atomkritische Ärzteorganisation IPPNW waren in die Überlegungen einbezogen.

In der kurzfristig einberufenen Mitgliederversammlung haben am Freitagabend alle 32 anwesenden Mitglieder beschlossen, mit einer Verfassungsbeschwerde die Verletzung unserer Grundrechte durch die Atommüll-Lagerung zu beklagen.

Ungeheuer und nur schwer vorstellbar welche Gefahren durch die beabsichtigte Lagerung von 1.850.000 Kilogramm Brennelementmüll in Gundremmingen zusätzlich entstehen. Darin würden auch rund 18.000 Kilo Plutonium stecken. Aber nur ein Bruchteil eines Gramms genügt, um sogar Tausende Menschen tödlich zu verstrahlen. Und es dauert über 1 Million Jahre bis die Radioaktivität ausreichend abgeklungen ist. Das verletzt doch elementar unser im Artikel 2 (2) des Grundgesetzes verbrieftes Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Und das gefährdet in unverantwortlicher Weise die Lebensgrundlagen künftiger Generationen, deren Schutz im Artikel 20a GG gefordert wird.

Hierin waren sich alle einig. Aber haben wir eine Chance, daß dies auch die Karlsruher Bundesverfassungsrichter so sehen? Die Statistik zeigt doch, daß nur zwei Prozent aller Verfassungsbeschwerden Erfolg haben.

Ein Vereinsmitglied, von Beruf Richter am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof, meinte, wenn ein Gericht in Deutschland die Unabhängigkeit und Größe hat, in einem mutigen Urteil zum Schutze der Menschen und der Lebensgrundlagen die Gefahren durch die Atomkraftwerke und den Atommüll abzuwenden, dann ist dies das Bundesverfassungsgericht. In einer Reihe von auch unpopulären Entscheidungen, erinnert sei an die Ablehnung des von Bundesrat, Bundestag und Bundesregierung betriebenen NPD-Verbots, an das heiß diskutierte Kruzifixurteil und jüngst an die Aufhebung des Luftsicherheitsgesetzes, hat das BVerfG Grundrechte gegen nachrangige Rechte durchgesetzt. Und die Statistik muß man relativieren: Von den 98 Prozent abgelehnter Verfassungsbeschwerden sind ein großer Teil eher unüberlegt erhobene Beschwerden; nicht zu vergleichen mit dieser für unser ganzes Land existenziell wichtigen und umfangreich erarbeiteten Eingabe.

Wie aufwändig die Arbeit der Umwelt- und Gesundheitsschützer ist, zeigten die Finanzzahlen. Bisher hat der Verein durch Mitgliedsbeiträge, durch Spenden und durch Unterstützung großer Verbände über 100.000 Euro für die Klagen ausgegeben. Die jetzt beschlossene Verfassungsbeschwerde muß mit noch einmal 30.000 Euro Spenden und Beiträgen bezahlt werden.

Die Verfassungsbeschwerde wird von einem renommierten Staatsrechtsprofessor ausgearbeitet und muß mit Begründung bereits bis zum 29. September 06 beim Bundesverfassungsgericht eingegangen sein.

Raimund Kamm (Vorstand)