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Fünf Nachbarn
haben fristgerecht zum Monatsende Verfassungsbeschwerde gegen
die neue Atommüll-Lagerung in Gundremmingen erhoben. Den meisten
Menschen fällt es schwer, sich die neuen Gefahren, die vom
Gundremminger Zwischenlager drohen, vorzustellen. Neben Deutschlands
größtem Atomkraftwerk sollen in einer Halle, die nur halb
so starke Wände und Decken hat wie die Zwischenlagerhallen
in Norddeutschland, 192 Castoren mit verstrahlten Brennelementen
abgestellt werden. Jeder einzelne Castor birgt etwa soviel
mittel- und langdauernde Radioaktivität, wie in Tschernobyl
insgesamt freigesetzt wurde. Die Betreiber dieses Atommüll-Lagers,
die Stromkonzerne RWE und Eon, behaupten, die Castoren würden
wenigstens 40 Jahre den tödlich strahlenden Brennelementmüll,
der durch die Spaltung der Uranatome und weitere Kernumwandlungen
im Reaktor entsteht, sicher einschließen. Aber Sachgutachten
zeigen, daß bei Anschlägen mit Flugzeugen, Panzerfäusten,
Raketen oder Sprengstoff Castoren aufgerissen werden können.
Dann droht bei uns für Jahrhunderte eine Verseuchung und Sperrung
ganzer Landkreise. Fünf Nachbarn haben unterstützt von der
Bürgerinitiative FORUM Gemeinsam gegen das Zwischenlager und
für eine verantwortbare Energiepolitik e.V. gegen die drohende
Gefahr geklagt. Das oberste bayerische Verwaltungsgericht
hat die Klagen Anfang 2006 abge-lehnt und sogar die Revision
ausgeschlossen. Eine Beschwerde hiergegen wurde Ende August
vom Bundesverwaltungsgericht zurück-gewiesen. Damit ist der
Rechtsweg erschöpft und zugleich der Weg zum Bundesverfassungsgericht
in Karlsruhe geöffnet. Die Kläger tragen in der Verfassungsbeschwerde
vor, daß die Atommüll-Lagerung gegen ihr in Artikel 2 Absatz
2 Grundgesetz garantiertes Recht auf Leben und körperliche
Unversehrtheit verstößt. Auch beklagen sie in der von Professor
Christoph Degenhart (Nürnberg/Leipzig) ausformulierten Beschwerde,
daß 40 Jahre nach Inbetriebnahme des Gundremminger Atomkraftwerks
noch keine Entsorgung im Sinne einer langzeitig sicheren Beseitigung
für den in den Kernkraftwerken erzeugten tödlich strahlenden
Brennelementmüll existiert. Weder in Deutschland noch in sonst
einem Land unserer Erde. Damit verstößt die Gundremminger
Atommüll-Lagergenehmigung wie auch das ihr zugrunde liegende
Atomgesetz gegen Artikel 20a unserer Verfassung, der den Schutz
der Lebensgrundlagen auch in Verantwortung für die künftigen
Generationen uns und allen staatlichen Stellen zur Pflicht
macht. Die Bürgerinitiative hat schon mit Spenden von über
15.000 Euro die Hälfte der kalkulierten Höchstkosten für die
Verfassungsbeschwerde aufgebracht. Durch die Kooperation der
Umweltschützer in Grafenrheinfeld, Gundremmingen und Ohu gelang
es, daß von allen drei AKW-Standorten Bayerns jetzt im Tenor
gleichgerichtete Verfassungsbeschwerden auf den Weg gebracht
wurden. Das in Karlsruhe beheimatete Bundesverfassungsgericht
entscheidet erst über Annahme oder Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde.
Wenn diese Hürde geschafft wird, würde bei dieser obersten
deutschen Instanz eine der wichtigsten existenziellen Fragen
unserer Zeit zur Entscheidung gestellt: Dürfen uns die Atomanlagen
durch ihre Strahlengefahren krank machen? Dürfen wir unseren
Kindern und Kindeskindern eine verstrahlte und schwer beschädigte
Erde hinterlassen? Müssen wir nicht endlich uns für Wirtschaftswege
entscheiden, die uns ein gutes Auskommen ermöglichen ohne
die Lebensgrundlagen der Nachkommenden zu zerstören?
Raimund
Kamm (Vorstand)
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