Pressemitteilung vom 02.10.06


 

Verfassungsbeschwerde eingereicht

Atommüll-Lagerung gefährdet das Leben und dei Gesundheit der Menschen in Schwaben und ist auch wegen der der fehlenden Entsorgung verfassungswidrig

Fünf Nachbarn haben fristgerecht zum Monatsende Verfassungsbeschwerde gegen die neue Atommüll-Lagerung in Gundremmingen erhoben. Den meisten Menschen fällt es schwer, sich die neuen Gefahren, die vom Gundremminger Zwischenlager drohen, vorzustellen. Neben Deutschlands größtem Atomkraftwerk sollen in einer Halle, die nur halb so starke Wände und Decken hat wie die Zwischenlagerhallen in Norddeutschland, 192 Castoren mit verstrahlten Brennelementen abgestellt werden. Jeder einzelne Castor birgt etwa soviel mittel- und langdauernde Radioaktivität, wie in Tschernobyl insgesamt freigesetzt wurde. Die Betreiber dieses Atommüll-Lagers, die Stromkonzerne RWE und Eon, behaupten, die Castoren würden wenigstens 40 Jahre den tödlich strahlenden Brenn­elementmüll, der durch die Spaltung der Uranatome und weitere Kernumwandlungen im Reaktor entsteht, sicher einschließen. Aber Sachgutachten zeigen, daß bei Anschlägen mit Flugzeugen, Panzerfäusten, Raketen oder Sprengstoff Castoren aufgerissen werden können. Dann droht bei uns für Jahrhunderte eine Verseuchung und Sperrung ganzer Landkreise. Fünf Nachbarn haben unterstützt von der Bürgerinitiative FORUM Gemeinsam gegen das Zwischenlager und für eine verantwortbare Energiepolitik e.V. gegen die drohende Gefahr geklagt. Das oberste bayerische Verwaltungsgericht hat die Klagen Anfang 2006 abge-lehnt und sogar die Revision ausgeschlossen. Eine Beschwerde hiergegen wurde Ende August vom Bundesverwaltungsgericht zurück-gewiesen. Damit ist der Rechtsweg erschöpft und zugleich der Weg zum Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe geöffnet. Die Kläger tragen in der Verfassungsbeschwerde vor, daß die Atommüll-Lagerung gegen ihr in Artikel 2 Absatz 2 Grundgesetz garantiertes Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit verstößt. Auch beklagen sie in der von Professor Christoph Degenhart (Nürnberg/Leipzig) ausformulierten Beschwerde, daß 40 Jahre nach Inbetriebnahme des Gundremminger Atomkraftwerks noch keine Entsorgung im Sinne einer langzeitig sicheren Beseitigung für den in den Kernkraftwerken erzeugten tödlich strahlenden Brennelementmüll existiert. Weder in Deutschland noch in sonst einem Land unserer Erde. Damit verstößt die Gundremminger Atommüll-Lagergenehmigung wie auch das ihr zugrunde liegende Atomgesetz gegen Artikel 20a unserer Verfassung, der den Schutz der Lebensgrundlagen auch in Verantwortung für die künftigen Generationen uns und allen staatlichen Stellen zur Pflicht macht. Die Bürgerinitiative hat schon mit Spenden von über 15.000 Euro die Hälfte der kalkulierten Höchstkosten für die Verfassungsbeschwerde aufgebracht. Durch die Kooperation der Umweltschützer in Grafenrheinfeld, Gundremmingen und Ohu gelang es, daß von allen drei AKW-Standorten Bayerns jetzt im Tenor gleichgerichtete Verfassungsbeschwerden auf den Weg gebracht wurden. Das in Karlsruhe beheimatete Bundesverfassungsgericht entscheidet erst über Annahme oder Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde. Wenn diese Hürde geschafft wird, würde bei dieser obersten deutschen Instanz eine der wichtigsten existenziellen Fragen unserer Zeit zur Entscheidung gestellt: Dürfen uns die Atomanlagen durch ihre Strahlengefahren krank machen? Dürfen wir unseren Kindern und Kindeskindern eine verstrahlte und schwer beschädigte Erde hinterlassen? Müssen wir nicht endlich uns für Wirtschaftswege entscheiden, die uns ein gutes Auskommen ermöglichen ohne die Lebensgrundlagen der Nachkommenden zu zerstören?

Raimund Kamm (Vorstand)