8. August
1978 - Das Kalkar-Urteil des Bundesverfassungsgerichts über die Nutzung
der Atomenergie jährt sich zum 29. Mal
Vor 29 Jahren
hat mit dem legendären Kalkar-Urteil das Bundesverfassungsgericht
zum ersten und letzten Mal grundsätzlich über die Nutzung der Atomenergie
entschieden. Kernschlußfolgerungen dieses Urteils: Wenn das Restrisiko
kleiner als 10 hoch 5 ist, also statistisch nicht mehr als ein gravierender
Unfall alle 100.000 Jahre eintritt, ist die Belastung der Bevölkerung
"sozial-adäquat", da die Bevölkerung ja auch den Nutzen aus dem Atomstrom
genießt. Wörtlich heißt es: -"Hinzu kommt dabei, daß die Abschätzung
künftiger Schäden nur auf Annäherungswissen beruht, das nicht volle
Gewißheit vermittelt, sondern durch jede neue Erfahrung korrigierbar
ist und sich insofern immer nur auf dem neuesten Stand unwiderlegten
möglichen Irrtums befindet. Ungewißheiten jenseits dieser Schwelle
praktischer Vernunft haben ihre Ursache in den Grenzen des menschlichen
Erkenntnisvermögens; sie sind unentrinnbar und insofern als sozial-adäquate
Lasten von allen Bürgern zu tragen."-
Seitdem ereignete
sich am 28. März 1979 in Harrisburg im US-Staat Pennsylvania der große
Atomunfall, bei dem der Reaktorkern teilweise schmolz und viel Radioaktivität
in die Umwelt abgegeben wurde, am 26. April 1986 die Großkatastrophe
von Tschernobyl und am 11.9.2001 der vorher so nicht für möglich gehaltene
Terroranschlag auf New York.
Die Wahrscheinlichkeit
eines verheerenden Atomunfalls wurde in den 1970er Jahren mittels
Addition der statistischen Ausfallraten wichtiger Reaktorkomponenten
berechnet. Erst in den 1980er Jahren erkannte man, dass man hierbei
wichtige Wechselwirkungen im hoch komplexen Reaktor, die zu viel dramatischeren
Unfallabläufen führen können, nicht berücksichtigt hatte. Und der
New Yorker Terroranschlag demonstrierte, dass alle technischen Wahrscheinlichkeitsrechnungen
durch vorsätzliche Anschläge über den Haufen geworfen werden können.
Leider ist somit
die Wahrscheinlichkeit eines todbringenden Reaktorunfalls viel größer
als 1 : 100.000. Gott sei Dank sind wir jedoch nicht auf den Nutzen
der Atomenergie, wie er damals noch vom Bundesverfassungsgericht dem
Risiko gegenübergestellt wurde, angewiesen.
Einsparmöglichkeiten,
Effizienzverfahren und die stürmische Entwicklung der Erneuerbaren
Energien haben uns längst die Chance eröffnet, ohne Atomgefahren und
ohne Klimaschädigung und sogar ohne Wohlstandsverluste unsere Energieversorgung
zu bewerkstelligen.
Mit unserer seit
September 2006 dem Bundesverfassungsgericht vorliegenden Verfassungsbeschwerde
gegen die atomrechtliche Genehmigung des Gundremminger Atommüll-Lagers
hoffen wir, ein neues wegweisendes Urteil des Bundesverfassungsgerichts
gegen die mega-gefährliche Nutzung der Atomenergie, die zudem ohne
Entsorgung betrieben wird, bewirken zu können. Dann würde für Weichen
stellende energiepolitische Entscheidungen das Datum 8. August 1978
durch ein neues ersetzt werden.