Medienerklärung des Verein FORUM vom 07.08.07

8. August 1978 - Das Kalkar-Urteil des Bundesverfassungsgerichts über die Nutzung der Atomenergie jährt sich zum 29. Mal

Vor 29 Jahren hat mit dem legendären Kalkar-Urteil das Bundesverfassungsgericht zum ersten und letzten Mal grundsätzlich über die Nutzung der Atomenergie entschieden. Kernschlußfolgerungen dieses Urteils: Wenn das Restrisiko kleiner als 10 hoch 5 ist, also statistisch nicht mehr als ein gravierender Unfall alle 100.000 Jahre eintritt, ist die Belastung der Bevölkerung "sozial-adäquat", da die Bevölkerung ja auch den Nutzen aus dem Atomstrom genießt. Wörtlich heißt es: -"Hinzu kommt dabei, daß die Abschätzung künftiger Schäden nur auf Annäherungswissen beruht, das nicht volle Gewißheit vermittelt, sondern durch jede neue Erfahrung korrigierbar ist und sich insofern immer nur auf dem neuesten Stand unwiderlegten möglichen Irrtums befindet. Ungewißheiten jenseits dieser Schwelle praktischer Vernunft haben ihre Ursache in den Grenzen des menschlichen Erkenntnisvermögens; sie sind unentrinnbar und insofern als sozial-adäquate Lasten von allen Bürgern zu tragen."-

Seitdem ereignete sich am 28. März 1979 in Harrisburg im US-Staat Pennsylvania der große Atomunfall, bei dem der Reaktorkern teilweise schmolz und viel Radioaktivität in die Umwelt abgegeben wurde, am 26. April 1986 die Großkatastrophe von Tschernobyl und am 11.9.2001 der vorher so nicht für möglich gehaltene Terroranschlag auf New York.

Die Wahrscheinlichkeit eines verheerenden Atomunfalls wurde in den 1970er Jahren mittels Addition der statistischen Ausfallraten wichtiger Reaktorkomponenten berechnet. Erst in den 1980er Jahren erkannte man, dass man hierbei wichtige Wechselwirkungen im hoch komplexen Reaktor, die zu viel dramatischeren Unfallabläufen führen können, nicht berücksichtigt hatte. Und der New Yorker Terroranschlag demonstrierte, dass alle technischen Wahrscheinlichkeitsrechnungen durch vorsätzliche Anschläge über den Haufen geworfen werden können.

Leider ist somit die Wahrscheinlichkeit eines todbringenden Reaktorunfalls viel größer als 1 : 100.000. Gott sei Dank sind wir jedoch nicht auf den Nutzen der Atomenergie, wie er damals noch vom Bundesverfassungsgericht dem Risiko gegenübergestellt wurde, angewiesen.

Einsparmöglichkeiten, Effizienzverfahren und die stürmische Entwicklung der Erneuerbaren Energien haben uns längst die Chance eröffnet, ohne Atomgefahren und ohne Klimaschädigung und sogar ohne Wohlstandsverluste unsere Energieversorgung zu bewerkstelligen.

Mit unserer seit September 2006 dem Bundesverfassungsgericht vorliegenden Verfassungsbeschwerde gegen die atomrechtliche Genehmigung des Gundremminger Atommüll-Lagers hoffen wir, ein neues wegweisendes Urteil des Bundesverfassungsgerichts gegen die mega-gefährliche Nutzung der Atomenergie, die zudem ohne Entsorgung betrieben wird, bewirken zu können. Dann würde für Weichen stellende energiepolitische Entscheidungen das Datum 8. August 1978 durch ein neues ersetzt werden.


Raimund Kamm Vorstand