| Medienerklärung
des Verein FORUM vom 23.08.07 |
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Sorgentag:
Ein Jahr Atommüll-Lager Gundremmingen
Vor einem Jahr begann
die Einlagerung im „Zwischenlager“ Gundremmingen. Dort sollen 192 Castoren
mit Atommüll abgestellt werden. In jedem einzelnen Castor etwa so viel
langdauernde Radioaktivität wie in Tschernobyl insgesamt in die Umwelt
gebracht wurde. Es braucht etwa 1 Million Jahre bis die tödliche Radioaktivität
abgeklungen ist. Wenn diese Pläne nicht aufgehalten werden, wird in
Gundremmingen Deutschlands größtes Atommüll-Lager entstehen. Gerade
im Fall von Terroranschlägen würde dieses Atommüll-Lager zu einer den
meisten Mitbürgern nicht bewussten tödlichen Bedrohung – je nach Windrichtung
– für Ulm, Günzburg, Heidenheim, Dillingen, Donauwörth, Augsburg, Kempten
– ja auch für Bregenz, München, Nürnberg, Stuttgart und das Land dazwischen.
Dieses „Zwischenlager“ ist für 40 Jahre genehmigt, dann soll ein Endlager
den Atommüll aufnehmen. Aber bisher gibt es kein Endlager für den hochradioaktiven
Brennelementmüll, nicht in Deutschland und nicht in irgendeinem anderen
Land der Erde! Von den seit 1966 in Gundremmingen erzeugten über 1.300.000
Kilogramm Brennelementmüll ist noch nicht ein Kilo entsorgt worden!
Ein Skandal, den die Verantwortlichen von RWE/LEW und EON und ihre Politiker
der Bevölkerung zu verheimlichen versuchen.
Fünf Nachbarn haben
mit Unterstützung unseres gemeinnützigen Vereins gegen die atomrechtliche
Genehmigung dieses Atommüll-Lagers geklagt. Nachdem – wie von Anfang
an befürchtet – der Bayerische Verwaltungsgerichtshof diese Klagen abgewiesen
und die Revision sogar ausgeschlossen sowie das Bundesverwaltungsgericht
die Beschwerde hiergegen ablehnt hat, haben wir im September 2006 eine
umfangreich fachlich und juristisch begründete Verfassungsbeschwerde
in Karlsruhe eingereicht.
Denn diese Atommüll-Lagerung
verletzt unsere im Grundgesetz verbrieften Rechte auf Gesundheit, Leben
wie auch Eigentum und verstößt gegen die in Artikel 20a („Der Staat
schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen
Lebensgrundlagen …“) dem Staat und uns auferlegte Pflicht.
Wir warten auf
den Karlsruher Beschluss, ob die Richter auch diese Grundrechtsverletzung
erkennen und unsere Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung annehmen.