Medienerklärung des Verein FORUM vom 23.08.07

Sorgentag: Ein Jahr Atommüll-Lager Gundremmingen

Vor einem Jahr begann die Einlagerung im „Zwischenlager“ Gundremmingen. Dort sollen 192 Castoren mit Atommüll abgestellt werden. In jedem einzelnen Castor etwa so viel langdauernde Radioaktivität wie in Tschernobyl insgesamt in die Umwelt gebracht wurde. Es braucht etwa 1 Million Jahre bis die tödliche Radioaktivität abgeklungen ist. Wenn diese Pläne nicht aufgehalten werden, wird in Gundremmingen Deutschlands größtes Atommüll-Lager entstehen. Gerade im Fall von Terroranschlägen würde dieses Atommüll-Lager zu einer den meisten Mitbürgern nicht bewussten tödlichen Bedrohung – je nach Windrichtung – für Ulm, Günzburg, Heidenheim, Dillingen, Donauwörth, Augsburg, Kempten – ja auch für Bregenz, München, Nürnberg, Stuttgart und das Land dazwischen. Dieses „Zwischenlager“ ist für 40 Jahre genehmigt, dann soll ein Endlager den Atommüll aufnehmen. Aber bisher gibt es kein Endlager für den hochradioaktiven Brennelementmüll, nicht in Deutschland und nicht in irgendeinem anderen Land der Erde! Von den seit 1966 in Gundremmingen erzeugten über 1.300.000 Kilogramm Brennelementmüll ist noch nicht ein Kilo entsorgt worden! Ein Skandal, den die Verantwortlichen von RWE/LEW und EON und ihre Politiker der Bevölkerung zu verheimlichen versuchen.

Fünf Nachbarn haben mit Unterstützung unseres gemeinnützigen Vereins gegen die atomrechtliche Genehmigung dieses Atommüll-Lagers geklagt. Nachdem – wie von Anfang an befürchtet – der Bayerische Verwaltungsgerichtshof diese Klagen abgewiesen und die Revision sogar ausgeschlossen sowie das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerde hiergegen ablehnt hat, haben wir im September 2006 eine umfangreich fachlich und juristisch begründete Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingereicht.

Denn diese Atommüll-Lagerung verletzt unsere im Grundgesetz verbrieften Rechte auf Gesundheit, Leben wie auch Eigentum und verstößt gegen die in Artikel 20a („Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen …“) dem Staat und uns auferlegte Pflicht.

Wir warten auf den Karlsruher Beschluss, ob die Richter auch diese Grundrechtsverletzung erkennen und unsere Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung annehmen.


Raimund Kamm Vorstand